Patientenverfügung

Die Patientenverfügung

Diese bezieht sich auf medizinische Massnahmen wie ärztliche Heileingriffe und regelt vorsorglich die ärztlichen Massnahmen bei einem medizinischen Notfall.
Die Patientenverfügung kann auch mit der Willensbezeugung in Bezug auf die Organspende ergänzt werden.

 

Erneuerung Patientenverfügung

Es empfiehlt sich, die Patientenverfügung alle zwei Jahre zu erneuern.
So ist gewährleistet, dass sie immer auf Ihre aktuelle Lebenssituation angepasst ist. Damit können Diskussionen zwischen dem medizinischen Personal und Ihren Angehörigen vermieden werden, da jederzeit Ihr aktueller Wille dokumentiert ist.

 

Unser Zusatzservice zur Erinnerung

Wenn der Vorsorgeauftrag, die Patientenverfügung und die Generalvollmacht bei uns aufbewahrt werden, gehört es zu unserem Service, dass Sie alle zwei Jahre durch uns aufgefordert werden, die Patientenverfügung zu erneuern.

Safe

Absolute
Datensicherheit

Ordner

Aufbewahrung

Schlüssel

Jederzeit für Sie
Verfügbar

Frau

Weitergabe an
Fachpersonal

Dokument

Testament