Urteilsunfähigkeit kann jeden treffen – die VoBox AG berät umfassend
Wie stelle ich sicher, dass im Falle einer Urteilsunfähigkeit infolge Unfall (z.B. Schädel-Hirn-Trauma), Krankheit (z.B. Depression, Burn-out) oder Altersschwäche (z.B. Demenz) meine Interessen durch Menschen vertreten werden, die ich zuvor selbst bestimmt habe und denen ich vertraue?
VORSORGEAUFTRAG
Das neue Erwachsenenschutzrecht ist seit Anfang 2013 in Kraft und bietet viele Verbesserungen für Menschen, die im Falle einer Urteilsunfähigkeit Vorkehrungen treffen möchten. Da eine Urteilsunfähigkeit nicht vorhersehbar ist, empfiehlt es sich für jede Person, die volljährig und handlungsfähig ist, einen Vorsorgeauftrag zu erstellen.
IHRE ORIGINAL-DOKUMENTE ZENTRAL UND SICHER AUFBEWAHREN
Ihre ORIGINAL-DOKUMENTE wie zum Beispiel Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Testament, Ehevertrag, Gesellschaftervertrag, usw. bewahren wir für Sie zentral und sicher auf. Bei Bedarf erfolgt der Abruf der benötigten Dokumente über unsere Notfall-Nummer. Wir sind 7 x 24 Stunden für Sie erreichbar. Die Dokumente liefern wir rasch und unkompliziert an den von Ihnen gewünschten Ort.
PATIENTENVERFÜGUNG
Die Patientenverfügung regelt die medizinische Vorsorge. Darin wird festgelegt, wie man in bestimmten Notfallsituationen behandelt werden möchte, respektive was man auf gar keinen Fall will, beispielsweise in Bezug auf lebensverlängernde Massnahmen. Ebenfalls können darin Instruktionen zur Organentnahme enthalten sein.
Testimonials
Veranstaltungen
News
Neu im Famido-Magazin: Interview von Sarina mit René Bätschmann
Vorsorgeauftrag: Wer entscheidet über mich, wenn ich es nicht mehr kann?
WeiterlesenUnser Kundenwettbewerb
Wir gratulieren von ganzem Herzen unseren Gewinnerinnen des diesjährigen Kundenwettbewerbes.
Die Warengutscheine wurden von Ingrid Bätschmann von der VoBox AG überreicht.
Der erste Preis im Wert von CHF 2‘000 ging an Patricia Gisler Hanno
Der zweite Preis im Wert von CHF 1‘000 erhielt Angela Martina Heck.
Und der dritte Preis im Wert von CHF 500 wurde von Marlis Haas abgeholt.
Danke für Eure Empfehlungen. Danke für Euer Vertrauen in die VoBox AG.
Weiterlesen
Unser Service
Das neue Erwachsenenschutzrecht ist seit Anfang 2013 in Kraft und bietet viele Verbesserungen für Menschen, die im Falle einer Urteilsunfähigkeit Vorkehrungen treffen möchten. Durch die Ausgestaltung eines Vorsorgeauftrages kann eine massgeschneiderte Lösung getroffen werden. Im Gegensatz zum Testament ist der Vorsorgeauftrag nicht auf den Tod ausgerichtet, sondern auf eine Lebensphase, in welcher man durch eine eintretende Urteilsunfähigkeit nicht mehr selber entscheiden kann.
Da eine Urteilsunfähigkeit nicht vorhersehbar ist, empfiehlt es sich für jede Person, die volljährig und handlungsfähig ist, einen Vorsorgeauftrag zu erstellen.
Vorsorgeauftrag
Die Erstellung eines Vorsorgeauftrages unterliegt strengen Auflagen aus formalrechtlicher und inhaltlicher Sicht. Wir sorgen dafür, dass diese Anforderungen erfüllt sind und Sie im Eintretens Fall keine bösen Überraschungen erfahren. Ein nicht korrekt erstellter Vorsorgeauftrag kann dazu führen, dass dieser durch die staatlichen Institutionen (KESB) nicht anerkannt wird.
Patientenverfügung
Bei der Patientenverfügung empfiehlt es sich, diese alle drei Jahre zu erneuern, damit sie immer auf Ihre aktuelle Lebenssituation angepasst ist. So können Sie Diskussionen zwischen dem medizinischen Personal und Ihren Angehörigen vermeiden, da jederzeit Ihr aktueller Wille dokumentiert ist.
Dokumentenaufbewahrung
Wissen Ihre Angehörigen immer, wo Sie Ihre wichtigen Dokumente wie Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Testament, Aktionärsbindungsvertrag usw. aufbewahren?
Wir lösen Ihnen dieses Problem mit einer sicheren und zentralen Aufbewahrung Ihrer Dokumente sowohl physisch wie auch digital. Über unsere Notfallnummer stellen wir sicher, dass die benötigten Dokumente innert nützlicher Frist an der geforderten Stelle (Spital, KESB, Willensvollstrecker, usw.) vorliegen.
Notfallkarte
Damit im Eintrittsfall ersichtlich ist, wo Sie Ihre Dokumente aufbewahren, erhalten Sie von uns eine Notfallkarte. Auf dieser ist sowohl der Code für die jederzeitige digitale Verfügbarkeit Ihrer Dokumente wie auch die Notfallnummer aufgeführt, damit die Orginaldokumente abgerufen werden können.
VoBox AG – Ihr professioneller Partner für Fragen rund um das Thema «Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung» sowie das physische und digitale Management Ihrer Dokumente.
VERANTWORTUNG FÜR DIE ZUKUNFT
Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz führen ein selbstbestimmtes Leben ohne staatliche Eingriffe.
SICHERHEIT FÜR DEN ERNSTFALL
Da eine Urteilsunfähigkeit nicht vorhersehbar ist, empfiehlt es sich für jede Person, die volljährig und handlungsfähig ist, einen Vorsorgeauftrag zu erstellen.
IHRE ORIGINAL-DOKUMENTE ZENTRAL UND SICHER AUFBEWAHREN
Bewahren Sie sämtliche wichtigen Original-Dokumente zentral und sicher auf. Der Abruf erfolgt im Bedarfsfall sicher und bequem über eine Notfallnummer.
Absolute
Datensicherheit
Aufbewahrung
Jederzeit für Sie
Verfügbar
Weitergabe an
Fachpersonal
Testament